Antigen-Test zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum 3. 2. 2021 die Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung geändert. Seitdem dürfen auch Privatpersonen Heimtests auf Corona-Antigene kaufen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unterhält eine aktuelle Liste von Antigen-Tests, die sich in Deutschland in Verkehr befinden und alle vom Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) festgelegten Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen.

Das Paul-Ehrlich-Institut führt zusätzlich eine vergleichende Bewertung von Antigen-Schnelltests im Labor durch.

Wie funktioniert ein Antigen-Test?
Mit einem Teststäbchen wird ein Nasen-Rachen-Abstrich genommen, der mit einer Flüssigkeit in Kontakt gebracht wird. Enthält der Abstrich Coronaviren, erscheint nach rund 15 Minuten im Sichtfeld ein farbiger Strich.

Ein Antigen-Tests ist weniger sensitiv als der PCR-Test, es ist also eine größere Virusmenge notwendig, damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis zeigt. Das bedeutet, dass ein negatives Antigen-Testergebnis die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht ausschließt. Außerdem ist ein Antigen-Schnelltest nicht so spezifisch wie ein PCR-Test, das heißt es kommt häufiger als bei der PCR vor, dass ein positives Ergebnis angezeigt wird, wenn die Person gar nicht infiziert ist. Deshalb muss ein positives Antigen-Test Ergebnis mittels PCR bestätigt werden (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).

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