Lärm

Lärm hat negative Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit.
Durch direkte Schädigung des Gehörs führt Lärm zu auditiven Auswirkungen wie Hörverlust und Tinnitus.
Indirekt kann er, insbesondere nach langfristiger Exposition, zu psychologischen und physiologischen Belastungen,
sowie einer Störung der Homöostase des Organismus und einer zunehmenden allostatischen Belastung führen (Basner et al., 2014).

In Deutschland wird der Lärmschutz im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.

--> Immissionsrichtwerte Tag / Nacht

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) legt einen Rahmen fest, nach dem die Mitgliedstaaten der EU die Umgebungslärmbelastung in Ballungsgebieten, an Hauptverkehrsstraßen, in Flughafenumgebungen und in der Nähe von großen Eisenbahnstrecken bewerten und überwachen müssen. Sie fordert die Erstellung von Lärmkarten und Aktionsplänen, um Lärmbelastungen zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um den Lärm zu reduzieren.

Mögliche Maßnahmen sind:
lärmreduzierender Straßenbelag, Geschwindigkeitsbegrenzungen (Der Mittelungspegel sinkt bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h um 2 bis 3 dB(A), bei Pflaster um bis zu 5 dB(A)), Ausbau des öffentlichen Verkehrs, Förderung des Radverkehrs, Schallschutzwände, Schallschutzfenster