Geplante Änderung der Solarförderung im Bundesrat gestoppt!

Die von der schwarz-gelben Koalition geplante ausserordentliche Kürzung der Solarförderung ist im Bundesrat gescheitert.
Da vor der Sommerpause keine Sitzung mehr geplant ist, wird die Einspeisevergütung vorerst nicht zum 1. Juli geändert.

Die Länder, die die von Herrn Röttgen geplante Kürzung um zusätzliche 16% abgelehnt haben (nach einer Kürzung um 10% am Jahresanfang), befürchten einen Rückschlag für deutsche Solarfirmen und empfehlen eine moderate Kürzung von zusätzlich max. 10%.

Kommentar:
Die geplante und mehrmals verschobene ausserordentliche Kürzung aus parteipolitischen Gründen hat am Markt zu einer Störung und bei den Kunden zu großer Verwirrung geführt.

Nicht nur die Wechselrichter sind knapp, es ist in vielen Regionen seit Monaten nicht mehr möglich, einen Betrieb für die Installation einer Solaranlage bis 30. Juni zu finden. Nach dem Termin werden dann viele Betriebe ohne Aufträge dastehen, weil es einige Monate dauern wird, bis die Modulpreise nachgegeben haben. Vorher ist eine Solaranlage mit der dann deutlich gekürzten Einspeisevergütung nur eingeschränkt wirtschaftlich.

Die von der konventionellen Stromwirtschaft mit aufwendiger Lobbyarbeit gestützte negative Berichterstattung zum Thema Solarförderung ist bei der jetzigen Regierung auf offenen Ohren gestoßen.

Dabei muss man nochmal klarlegen, dass es sich bei der Solarförderung nicht um eine Subvention der Bundesregierung handelt. Die Subvention der Solarförderung wird ausschließlich direkt von den deutschen Stromkunden bezahlt. D.h. es muss kein Regierungsbeamter für diese Abwicklung mitbezahlt werden und der Beitrag, den der Einzelne zu einer Energiewende beizutragen hat, ist sozialverträglich. Er ist direkt abhängig vom eigenen Stromverbrauch. Wer viel Strom verbraucht, zahlt einen höheren Anteil.
(siehe hierzu: Was kostet die Solarförderung den Endverbraucher?).

MB, Biologie.de