Europäisches Parlament fordert Kommission auf, das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung zu verbieten

Das Europäische Parlament verlangt, das Klonen von Tieren für die Lebensmittelversorgung sowie die Zucht von Klontieren und ihren Nachkommen zu verbieten. Zudem fordert es ein Verbot der Vermarktung von Fleisch- oder Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen. Auch gegen die Einfuhr geklonter Tiere, von Samen und Embryonen von Klontieren sowie von Fleisch- und Milchprodukten, die von Klontieren stammen, spricht sich das EP aus.

Das EP weist darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit im Juli ein wissenschaftliches Gutachten zu den Konsequenzen des Klonens von Tieren für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit und Wohlergehen von Tieren und Umwelt veröffentlicht hat, in dem sie zu dem Schluss gelangt, dass "häufig schwerste oder tödliche Konsequenzen für Gesundheit und Wohlergehen eines erheblichen Prozentsatzes von Klontieren verzeichnet werden". Die Sterblichkeitsrate und Krankheitsanfälligkeit von geklonten Tieren seien höher als die von auf natürlichem Wege gezeugten Tieren, so das EP weiter. Viele Klontiere würden in frühen Lebensphasen aufgrund von Herzversagen, Immunschwäche, Leberversagen, Atemproblemen oder Nieren- bzw. Muskel-Skelett-Anomalien sterben. Das Klonen führe zudem zu einem deutlichen Rückgang der genetischen Vielfalt bei Nutztierbeständen, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass ganze Herden durch Seuchen dezimiert würden, für die sie anfällig sind.

Auch die Europäische Gruppe für Ethik sehe "keine überzeugenden Argumente" für die Rechtfertigung der Lebensmittelerzeugung aus Klontieren und ihren Nachkommen, betont das EP.

Die Abgeordneten fordern die EU-Kommission in einer heute angenommenen Entschließung daher auf, Vorschläge zu unterbreiten, um für die Lebensmittelversorgung Folgendes zu verbieten:

  • das Klonen von Tieren,
  • die Zucht von Klontieren und ihren Nachkommen,
  • die Vermarktung von Fleisch- oder Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen, und
  • die Einfuhr geklonter Tiere und ihrer Nachkommen, von Samen und Embryonen von Klontieren und ihren Nachkommen sowie von Fleisch- und Milchprodukten, die von Klontieren oder ihren Nachkommen stammen


Zu berücksichtigen sind dabei die Empfehlungen der Europäische Behörde für die Lebensmittelsicherheit und der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien.

622 Abgeordnete stimmten für die Resolution, 32 dagegen, 25 enthielten sich der Stimme.

Quelle: Europäisches Parlament