Bereits unterhalb der festgeschriebenen Grenzwerte kann Feinstaubexposition zu erhöhtem Herzinfarkt-Risiko führen

In elf teilnehmenden Bevölkerungsgruppen aus Finnland, Schweden, Dänemark, Italien und Deutschland wurde nun der Zusammenhang von Feinstaubbelastung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen ermittelt, mit dem Ergebnis, dass hohe Luftverschmutzungen am Wohnort das Risiko für einen Herzinfarkt erhöhen können.

Die Wissenschaftler, darunter das Team um Prof. Dr. Annette Peters und Dr. Kathrin Wolf vom Institut für Epidemiologie II (EPI II) am Helmholtz Zentrum München, werteten die Daten von über 100.000 Teilnehmern aus. Bei Studieneinschluss waren alle Studienteilnehmer herzgesund. In einem Beobachtungszeitraum von im Mittel 11,5 Jahren wurden Daten zu Ereignissen einer Herz-Kreislauf-Erkrankung gesammelt und mit Konzentrationen von unter dem Begriff Feinstaub zusammengefassten Luftpartikeln mit einem Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer ( PM10) bzw. lungengängigen Partikeln kleiner als 2.5 Mikrometer (PM2.5) und Stickstoffoxiden (NOx) am Wohnort verglichen.

Insgesamt erlitten 5.157 Personen während der Studienphase einen Herzinfarkt oder instabile Angina pectoris (Brustenge), beides Erkrankungsbilder, die durch eine Verkalkung der Herzkranzgefäße hervorgerufen werden. Ein Anstieg der jährlichen Konzentration von PM2.5 um 5 µg/m³ bzw. von PM10 um 10 µg/m³ in der Luft führte zu einem um 13 bzw. 12 Prozent erhöhten Herzinfarkt-Risiko. Ein Risiko durch erhöhte Feinstaubbelastung trat auch bereits dann auf, wenn die Partikelkonzentrationen unterhalb der EU-weiten Grenzwerte von 25 µg/m³ für PM2.5 und 40 µg/m³ für PM10 lagen.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass Feinstaubbelastungen ein deutliches Gesundheitsrisiko darstellen – und zwar ein größeres als bisher angenommen“, erklärt Letztautorin der Studie Peters. „Besonders alarmierend sind die Gesundheitsschädigungen bereits unterhalb der vorgeschriebenen Grenzwerte. Die Studie unterstützt daher die Forderungen, diese Grenzwerte abzusenken.“

Quelle: Helmholtz Zentrum München

Studie: Long term exposure to ambient air pollution and incidence of acute coronary events

Aktuell gültige Grenzwerte in der EU (Angaben Umweltbundesamt 01/2014)
- seit 1. Januar 2005 für die Feinstaubfraktion PM10:
der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden
der zulässige Jahresmittelwert beträgt 40 µg/m3.
- seit 2008 europaweit für die noch kleineren Partikel PM2,5:
Zielwert von 25 µg/m3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll.
ab 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM2,5- Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m3 nicht mehr überschreiten.

Aktuelle Immissionsdaten in Deutschland

Auswertung der Feinstaubwerte 2012 für PM10 (Umweltbundesamt)