Wem dient die Umweltzone?

Mit dem Anspruch, eine gute Luftqualität zu gewährleisten, hat die Europäische Union 1996 die sog. Luftqualitätsrahmenrichtlinie (96/62/EG) verabschiedet, mit dem Ziel, die europäischen Umweltstandards zu vereinheitlichen.

Die europäischen Vorgaben werden in Deutschland im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.
Darauf basierend (BImSchG § 40) hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates eine Verordnung definiert, die seit 2007 die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe der Partikelemission bundesweit einheitlich festlegt.

Die Ausgestaltung der sich daraus ergebenden Verkehrsbeschränkungen, also in welchem Umfang die mit Plaketten gekennzeichneten drei Fahrzeuggruppen in die sog. Umweltzonen fahren dürfen, regeln die Kommunen vor Ort auf Basis eines Luftreinhalteplans, der von den Bundesländern vorgegeben wird.
Das in Bayern dafür zuständige Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat Messstellen eingerichtet (aktuelle Werte), die regelmäßige Überschreitungen der Feinstaubwerte (PM10) und der NO2 Werte dokumentieren.
Konkrete Schritte z.B.  in München sind die Aussperrung des Durchgangsverkehrs von LKW über 3,5 t seit Februar 2008 und die Einführung der sog. Umweltzone verbindlich seit 2009.

Feinstaub (Partikelgröße kleiner als 10 µm)
setzt sich zusammen aus direkten Emissionen des Auspuffs, aus dem Anteil von Abrieb von Reifen, Bremsen etc. und dem Anteil des von den Fahrzeugen wieder aufgewirbelten Feinstaubs.
Der Anteil des wieder aufgewirbelten Anteils, der proportional zur Fahrzeugmenge ist, ist innerstädtisch bei den Pkw etwa bis zu sechs mal höher als die Auspuffemissionen, bei den Lkw etwa doppelt so hoch.
Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m3 und darf nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden. Der zulässige Jahresmittelwert liegt bei 40
µg/m3.

Dass der Strassenverkehr einen unbestreitbaren Anteil als Verursacher von Feinstaub hat (ca. 24% der PM10-Gesamtemissionen in Bayern ohne Aufwirbelung) und dass Partikelemissionen besonders von Dieselfahrzeugen insbesondere in Ballungsgebieten eine erhebliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit haben (Rußpartikel werden auf der Basis übereinstimmender Befunde aus Tierexperimenten und epidemiologischen Studien als wahrscheinliches Humankanzerogen angesehen) steht ausser Frage.

Eine logische Konsequenz wäre, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Dafür gäbe es eine einfache Stellgröße, den Preis des öffentlichen Nahverkehrs.

Ob die jetzige Lösung 'Umweltzone' verhältnismäßig ist, kann man am Ende des ersten Jahres beurteilen. Es bleiben auf jedenfall erhebliche Bedenken:

  • warum ist die jährliche Fahrleistung, bzw. konkret die Fahrleistung in der Stadt nicht relevant?
  • warum ist der Kraftstoffverbrauch nicht relevant?
  • warum müssen Autos verschrottet werden, die sich längst ökologisch amortisiert haben, nur weil keine geeigneten Filter zur Verfügung stehen? Ist das nachhaltig?
  • warum trifft man eine Entscheidung, die sozial Schwächere überproportional betrifft?
  • und nicht zuletzt ist es mehr als unfreundlich, wenn Gäste aus dem Ausland mit einem Bußgeld begrüßt werden, nur weil sie sich spontan für einen Besuch entschieden haben und in der Stadt am Wochenende keine Plakette erwerben können.

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